Ob trendige Tasche, cooles Cover oder farbenfroher Loungesessel: Der Designschutz – auch Geschmacksmuster genannt – macht Deine Idee zu Deinem ganz eigenen Design. Und nur Du entscheidest darüber, wer es kopieren darf.
Als Designer hast nur Du das Recht darauf, die von Dir entwickelte Gestaltungsform oder das von dir ausgedachte industrielle Design zu benutzen. Der Designschutz betrifft übrigens eine ganze Menge von Dingen. Denn viele Gegenstände des täglichen Lebens sind Designstücke. Ein Auto zum Beispiel ist nicht nur als Ganzes ein Design. Auch viele seiner Einzelteile hat ein Designer in Form gebracht. Vielleicht mag es Dich verwundern, aber manche Autofreaks geraten schon beim Anblick eines besonders windschnittig geformten Kotflügels ins Schwärmen. Vielleicht geht es Dir ja ähnlich, wenn Du an Dein neues Handy denkst? Auch Stoffmuster können Designqualitäten haben: So sind einige Modelabels gerade wegen eines für sie typischen Stoffmusters berühmt geworden.
Möbel können natürlich auch schutzwürdiges Design sein. Omas Sofa ist es vielleicht nicht. Aber die berühmten Bauhaus-Möbel sind es allemal. Voraussetzung für den Schutz ist natürlich, dass sich das Design von anderen bekannten unterscheidet.
Wie erhältst Du ihn?
Beim Deutschen Patent- und Markenamt kannst Du Dein Design in ein Register (Geschmacksmusterregister) eintragen lassen. Allerdings überprüft das Amt nicht, ob Dein Design neu und eindeutig abgrenzbar von anderen ähnlichen Designs ist. Das solltest Du vor der Registrierung selbst tun. Denn hat ein anderer vor Dir das Design eintragen lassen, hat er die besseren Rechte. Natürlich kannst Du Dein Design auch international schützen lassen. In Deutschland ist der Designschutz geregelt im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen.
Wie lange gilt er?
Dein Design ist maximal 25 Jahre geschützt – wenn es in das Register eingetragen worden ist. Aber auch wenn ein Design nicht registriert wurde, kann es für drei Jahre einen Schutz genießen – aber natürlich nur, wenn es die Anforderungen erfüllt, sich also von anderen bekannten Gestaltungsformen klar unterscheidet.
Was passiert, wenn zwei sich streiten?
Ist geklärt, dass Du Dir das Design ausgedacht hast, kannst Du verlangen, dass alle Kopien vernichtet werden. Du kannst außerdem verfügen, dass der Fälscher in Zukunft nicht wieder eine solche Designkopie herstellt. Natürlich kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatz einfordern, zum Beispiel den Gewinn, den der andere mit Deiner Designkopie erzielt hat.