Computer, MP3-Player oder Chipkarte – alles technische Erfindungen, die ein Patent schützt. Die Voraussetzung dafür: Zum Zeitpunkt ihrer Entwicklung waren sie eine absolute Weltneuheit.

Wenn Du Deine Idee als Patent anmelden willst, musst Du Dir sicher sein: Sie geht über bisher bekannte technische Erfindungen hinaus. Klar basiert Deine neue Technik auf anderen Erfindungen, doch es muss deutlich werden, dass Deine Idee den Menschen auf besondere Art und Weise nützt. Diesen speziellen Mehrwert bezeichnet man als die erforderliche "Erfindungshöhe". So kannst Du Dir auch eine Kombination bereits bekannter Techniken patentieren lassen. Außerdem muss ein Patent für die gewerbliche Nutzung geeignet sein.

Wie erhältst Du es?

Ein Patent musst Du beim Patentamt des Landes anmelden, in dem es später wirksam werden soll. In Deutschland ist das das Deutsche Patent- und Markenamt. Soll ein Patent in ganz Europa gelten, musst Du zum Europäischen Patentamt gehen. Erfüllt Deine Erfindung die Anforderungen an ein Patent, erteilt das Patentamt Dir das Recht, andere von der Nutzung Deiner Erfindung auszuschließen. Nur Du sollst entscheiden dürfen, wer außer Dir Deine Idee nutzen darf.

Der Staat gewährt Dir als Erfinder dieses zeitlich und räumlich begrenzte Schutzrecht, weil Du in der Regel viel Zeit und Geld in Deine Erfindung investiert hast. Dadurch sollst Du Lust auf weitere Ideen bekommen. Als Gegenleistung für Dein ausschließliches Recht musst Du Deine Erfindung offen legen, damit andere auf dieser Grundlage forschen können. Geregelt ist dies im Patentgesetz.

Wie lange gilt es?

Ein Patent ist 20 Jahre gültig. Bei Medikamenten kann die Frist sogar auf 25 Jahre erhöht werden. Denn die Erforschung und Erprobung eines neuen Medikaments dauert meist sehr lange. In vielen Bereichen wird ein Patent deutlich kürzer als 20 Jahre beansprucht, weil längst neue Modelle auf dem Markt sind. Denk nur an die verschiedenen Handys, die Du Dir in den letzten Jahren gekauft hast! In ihnen allen stecken Patente.

Was passiert, wenn zwei sich streiten?

Zunächst muss geklärt werden, wer das Patent für sich beanspruchen darf. Bist Du der Patentinhaber, kannst Du vom anderen verlangen, Dein Patent nicht weiter zu nutzen. Der Unberechtigte darf also Dein Verfahren nicht weiter anwenden und die daraus entstandenen Produkte nicht mehr nutzen oder verkaufen. Du bekommst außerdem den Schaden ersetzt, der Dir entstanden ist. Auf jeden Fall erhältst Du das Geld, das Dein Nachahmer für eine Lizenz Deines Patents hätte zahlen müssen.