Auch für Gemälde, Skulpturen und Artwork – zum Beispiel Werbeplakate oder CD-Covers –gibt es Urheberrechte. Allerdings muss Dein Werk eine eigene "schöpferische" Leistung sein. Es muss also einer allgemein anerkannten Erwartung an eine kreative Leistung entsprechen. Fehlt diese Eigenleistung, darf jeder Deine geistige und künstlerische Idee frei nutzen.
Ein Beispiel: Ein Autor möchte nicht, dass jemand seinen Roman, an dem er Jahre gearbeitet hat, einfach abschreibt und ihn als sein eigenes Werk verkauft. Und das Urheberrecht gibt dem Künstler Recht. Für den Maler, der das Bild seines Lebens gemalt hat, ist es eine Katastrophe, wenn jemand sein Bild kopiert und in großen Mengen verkauft. Auch ihn schützt das Urheberrecht. Der Straßenkünstler, der Sonnenuntergänge in Serie malt, genießt hingegen keinen starken Urheberrechtschutz.
Wie erhältst Du es?
Ein Urheberecht entsteht automatisch in dem Moment, in dem Du die kreative Leistung vollbringst. Du musst es daher nicht anmelden oder registrieren lassen. Wenn es geht, solltest Du aber so oft wie möglich auf Deine Urheberschaft hinweisen, damit andere wissen, dass es Deine Idee war.Als Urheber hast Du das Recht der Verwertung. Du kannst über die Verbreitung, die Vervielfältigung, die Wiedergabe und die Bearbeitung Deines Werks entscheiden. Anderen kannst Du aber erlauben, Dein Werk ebenfalls zu nutzen. Du kannst dafür Geld nehmen, musst es aber nicht. Wenn Ihr Euch entscheidet, Euch Eure Ideen gegenseitig zur Verfügung zu stellen, ist das natürlich völlig in Ordnung. Geregelt ist das alles im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Wie lange gilt es?
Das Urheberrecht ist das längste Schutzrecht. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Deshalb kann ein Hit in den Charts tatsächlich zum Kassenschlager werden – insbesondere wenn er das Zeug zum Klassiker hat. Du siehst: Kreativität kann sich wirklich lohnen!Was passiert, wenn zwei sich streiten?
Zunächst muss die nicht immer leichte Frage geklärt werden, von wem das Werk ursprünglich stammt. Bei einem Produkt, das Du kaufst, ist das einfach: Der Urheber taucht meist schon auf der Packung oder etwa auf der Innenseite des Buchs auf. Bei einem Song kann es aber sehr viel schneller passieren, dass jemand unbewusst die Grundmelodie eines anderen kopiert. Oder schlicht die ursprüngliche Melodie nicht kannte.Du merkst, für viele Dinge gibt es Urheberrechte. Im Interesse der Allgemeinheit sind den Urhebern aber auch jede Menge Grenzen gesetzt. So kann eine vorübergehende Nutzung, zum Beispiel ein Zitat, völlig unproblematisch sein. Auch für die so genannte Privatkopie gibt es großzügige Regelungen. Schwierig wird es aber, wenn der Kopierer einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Original ziehen will.
Als Urheber kannst Du vom Kopierer verlangen, dass er die Fälschung vernichtet und das Kopieren in Zukunft lässt. Wusste der Kopierer vom Original oder hätte er es wissen müssen, steht Dir Schadensersatz zu. Manchmal muss der Kopierer auch den Gewinn an Dich weitergeben, den er durchs Fälschen erwirtschaftet hat, und die unerlaubten Kopien vernichten. Übrigens muss der Nachahmer den Urheber auch entschädigen, wenn er das Original absichtlich entstellt hat – zum Beispiel ein bekanntes Bild so verfremdet hat, dass das Original Schaden genommen hat.




